| Rückstandsbeurteilung |
CliniPharm Wirkstoffdaten |
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Schweiz
1. Wirkstoffe mit Höchstkonzentrationen
Grenzwerte pharmakologisch wirksamer Stoffe in der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV):
Die zulässigen Höchstkonzentrationen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe können in der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 gefunden werden.
Die gültigen Werte können aus dem unten stehenden Link zur entsprechenden Webseite der Europäischen Heilmittelbehörde (EMA) entnommen werden:
2. Wirkstoffe ohne Höchstkonzentrationen
Wirkstoffe, die aufgrund ihres Rückstandsverhaltens (unter Einhaltung der aufgeführten Anwendungszwecke und Verabreichungsarten) keine Höchstkonzentration benötigen (Anhang 2 Tierarzneimittelverordnung):
3. Wirkstoffverbote
Stoffe und Zubereitungen, die nicht an Nutztiere (Tiere von Arten gemäss Artikel 2 Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft) verabreicht werden dürfen (Anhang 4 Tierarzneimittelverordnung):
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